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Viel zu beachten bei der SEPA-Umstellung

Panik macht sich breit! Nicht nur die Tageszeitungen berichten, auch Fachzeitschriften der Steuer- und Unternehmensberater lassen seitenweise Papier bedrucken! SEPA kommt!

Aber eigentlich ist SEPA schon lange da. Seit 2008 ist das Überweisungsverfahren, dass auf einfachem Wege auch Überweisungen ins Ausland ermöglicht, bereits möglich. Doch was ist SEPA überhaupt und welche Konsequenzen hat es für Unternehmen?

SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Nachdem das Verfahren für den einheitlichen Zahlungsverkehr bereits seit 2008 für europaweit tätige Unternehmen und Händler von Bedeutung war, trifft es ab dem 1. Februar 2014 auch den Normalkunden der Banken und Sparkassen.

Für Unternehmen bedeutet die generelle Einführung des Verfahrens zunächst einmal eine Menge Papierkram. Damit sie das SEPA-Lastschriftverfahren für ihre Zwecke nutzen können, müssen sie erst einmal eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen. Sie wird von der Deutschen Bundesbank zugeteilt und weist das Unternehmen als Zahlungsempfänger aus. Die Kunden müssen über die Umstellung der Lastschriften auf das SEPA-Verfahren informiert und die Stammdaten aktualisiert werden.

Für neue Lastschrift-Kunden muss ein sogenanntes SEPA-Mandat eingeholt werden. Dieses Mandat ersetzt die bisherige Lastschrifteinzugsermächtigung und muss grundsätzlich schriftlich vorliegen. Die mündliche Erlaubnis ist nicht ausreichend. Fehlt ein Mandat, ist der Zahlende berechtigt, die Zahlung bis zu 13 Monate nach Belastung des Kontos rückgängig zu machen. Vor dem 1. Februar 2014 erteilte Einzugsermächtigungen sind aber weiterhin gültig.

Wichtig zu unterscheiden sind auch das Basis- sowie das Firmenlastschriftverfahren. Das Basislastschriftverfahren, das sowohl Privatkunden als auch Unternehmen offen steht, erlaubt Rücklastschriften innerhalb von 8 Wochen nach Einzug. Beim Firmenlastschriftverfahren, das nur für den B2B-Zahlungsverkehr vorgesehen ist, sieht keine Rücklastschrift vor.

Dies sind nur einige wenige Aspekte der SEPA-Verordnung. Schätzungen gehen davon aus, dass die Umstellung teurer und aufwendiger ausfallen wird als die Umstellung auf den Euro. Wer jetzt noch nicht angefangen hat, sollte sich beeilen.