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Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen: Schritt für Schritt

Für den SEPA-Lastschrifteinzug in Deutschland benötigt Ihr Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID). Die Gläubiger-ID zeigt, wer das Geld per Lastschrift einzieht. Zusammen mit der Mandatsreferenz lässt sich damit jedes Lastschriftmandat eindeutig zuordnen.

Die Gläubiger-ID beantragen Sie online bei der Deutschen Bundesbank. Nach dem Absenden bestätigen Sie den Antrag über einen Link in einer E-Mail. Auch Ihre Bank oder Ihr Zahlungsdienstleister muss dem Lastschrifteinzug zustimmen.

Wer kann eine Gläubiger-ID beantragen?

Die Deutsche Bundesbank vergibt Gläubiger-IDs an natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen und Stellen der öffentlichen Verwaltung. Unternehmen müssen ihren Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben.

Vor dem Antrag sollten Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens klären. Im Formular wählen Sie die passende Kategorie, etwa Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG, Verein oder eine andere Personenvereinigung. Die Bundesbank prüft nicht abschließend, ob die gewählte Rechtsform im Einzelfall passt. Klären Sie die Einordnung vor dem Absenden, wenn Sie unsicher sind.

Die Bundesbank erhebt für die Vergabe keine Gebühr. Private Anbieter können für ihre Unterstützung Geld verlangen. Sie müssen keinen Dienstleister beauftragen, um den Antrag zu stellen.

Angaben für den Antrag auf eine Gläubiger-ID

Im Formular geben Sie an, welcher Personengruppe der Antragsteller angehört und welche Rechtsform er hat. Außerdem tragen Sie Name und Anschrift des Antragstellers ein. Geben Sie bei einer Firma den Unternehmensnamen an. Laut Bundesbank sollen Sie Adresszusätze wie „c/o“ weglassen.

Je nach Rechtsform tragen Sie außerdem Registerangaben ein, etwa die Registernummer und den Ort des Registergerichts. Bei natürlichen Personen fragt das Formular stattdessen Angaben zum Ausweis ab: die Ausweisnummer sowie die ausstellende Behörde und deren Ort. Für eine Ansprechperson benötigen Sie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Eine funktionierende E-Mail-Adresse ist besonders wichtig, weil die Bundesbank darüber sowohl den Bestätigungslink als auch später das Vergabeschreiben versendet. Die Bundesbank verlangt diese Angaben im Formular. Daraus folgt keine allgemeine Pflicht, Dokumente wie einen Registerauszug oder eine Ausweiskopie hochzuladen.

Bei einem eingetragenen Verein beantragen Sie die Nummer unter dem Vereinsnamen, nicht unter dem Namen des Vorstands. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wählt im Formular „Personenvereinigung“ und „Sonstige Personenvereinigung“ und gibt die Adresse des Objekts an, nicht die des Verwalters.

Gläubiger-ID online beantragen

  1. Rechtsform auswählen: Ordnen Sie Ihr Unternehmen der passenden Personengruppe und Rechtsform zu. Prüfen Sie Firmenname und Anschrift, bevor Sie das Formular öffnen.
  2. Onlineformular ausfüllen: Nutzen Sie das Antragsformular der Deutschen Bundesbank. Lesen und bestätigen Sie die Verfahrensbeschreibung und den Datenschutzhinweis.
  3. Angaben prüfen und absenden: Kontrollieren Sie besonders die E-Mail-Adresse. Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass Ihre Angaben richtig sind.
  4. E-Mail bestätigen: Die Bundesbank schickt Ihnen einen Link. Klicken Sie ihn innerhalb von zehn Kalendertagen an. Ohne Bestätigung löscht die Bundesbank die Antragsdaten und beendet das Verfahren.
  5. Vergabeschreiben speichern: Nach der Bestätigung erhalten Sie die Gläubiger-ID als PDF per E-Mail. Das Schreiben ist digital signiert. Bewahren Sie es so auf, dass Sie es später Ihrer Bank oder Ihrem Zahlungsdienstleister vorlegen können.

Die Bundesbank bearbeitet den Antrag nicht in Echtzeit. Je nach Zeitpunkt des Antrags und der Bestätigung können E-Mails erst nach mehreren Stunden oder am nächsten Geschäftstag eintreffen. Die Bundesbank nennt keine feste Gesamtbearbeitungszeit.

Nach der Vergabe den Lastschrifteinzug klären

Legen Sie das Vergabeschreiben Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister vor und klären Sie dort die Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren. Die Bank oder der Zahlungsdienstleister stimmt dem Einzug zu und nennt Ihnen, welche weiteren Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten. Die Gläubiger-ID selbst ersetzt diese Zustimmung nicht.

Für jedes Lastschriftmandat brauchen Sie eine Mandatsreferenz, die Sie selbst vergeben. Zusammen mit der Gläubiger-ID identifiziert sie das jeweilige Mandat. Klären Sie mit der Stelle, die Ihre Lastschriften verarbeitet, wie Sie die Referenzen vergeben und verwenden sollen.

Wenn keine E-Mail eintrifft

Prüfen Sie zuerst den Spam-Ordner und die Sicherheitseinstellungen Ihres E-Mail-Postfachs. Kontrollieren Sie auch, ob Sie die Adresse im Antrag richtig eingetragen haben. Wenn Sie den Bestätigungslink nicht innerhalb von zehn Kalendertagen anklicken, endet der Antrag; dann müssen Sie ihn erneut stellen.

Bei Änderungen Ihrer Unternehmensdaten müssen Sie nicht automatisch eine neue Gläubiger-ID beantragen. Das gilt laut Bundesbank etwa für Änderungen des Namens, der Geschäftsadresse oder der Ansprechperson. Wenn sich die Person des Antragstellers ändert, müssen Sie eine neue Nummer beantragen. Prüfen Sie bei Änderungen die Hinweise der Bundesbank, bevor Sie einen neuen Antrag absenden.